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ERA Eingruppierungen - Eingruppierungsgrundsätze

ERA Eingruppierung (Entgeltgruppen Beschreibung)


Grundsätzlich erfolgt die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) auf Grundlage der Anforderungen, die an die zu erledigende Arbeitsaufgabe gestellt werden. D. h., die Eingruppierung, und damit die Bezahlung, hängt von der Arbeit ab, die man ausübt, und nicht unbedingt von der vorhandenen Qualifikation (Studienabschluss, Techniker, Meister etc.). Es folgen die Entgeltgruppen Beschreibungen der verschiedenen Tarifgebiete.


Bayern

Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Bayern wird in folgender Tabelle dargestellt. Die notwendigen Qualifikationen können in einigen Entgeltgruppen auch durch "Umwege" erlangt werden. Diese werden in einer zweiten Tabelle dargestellt.

Entgeltgruppe
Qualifikation
Handlungsspielraum
1
Kurze Unterweisung
nicht relevant
2
Anlernen
nicht relevant
3
Anlernen etwa 6 Wochen
Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. 
4
Anlernen + zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation
Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. 
4c 
Einschlägige 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
nicht relevant
5
Einschlägige, mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
Entscheidungen bei der Arbeitsausführung
6
Einschlägige, mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation
nicht relevant

Meister / Fachwirt
nicht relevant

Techniker / Betriebswirt
nicht relevant

Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH)
Entscheidungs- und Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung
10 
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI)
nicht relevant
11
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation
Entscheidungen bezüglich eigener Aufgabenstellung, Arbeitnehmer entscheidet nicht selbst über seine Arbeitsaufgabe
12
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation

nicht relevant



Die notwendige Qualifikation kann in einigen Gruppen auch durch Umwege erlangt werden.


Entgeltgruppe
Qualifikation
alternative Qualifikation
5
Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung.
Einschlägige 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung + längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung.
6
Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung.
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation. Fachspezifische Zusatzqualifikation kann durch fachspezifische Erfahrung von etwa 15 Monaten ersetzt werden.
7
Meister / Fachwirt
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation kann durch mehrjährige, d. h. mind. 3-jährige fachspezifische Erfahrung ersetzt werden.
8
Techniker / Betriebswirt
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation oder Meister / Fachwirt + zusätzliche Aufgaben wie Führungsaufgaben und fachliche Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter
9
Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH)
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + über Entgeltgruppe 8 hinausgehende Zusatzqualifikation.
10
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI)
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + fachspezifische Erfahrung.
11
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + erweiterte fachspezifische Erfahrung.
12
Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation
Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + umfangreiche fachspezifische Erfahrung.


Hamburg / Unterweser

Entgeltstufen

Bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Ausgebildeten werden die Beschäftigten in die Grundstufe eingruppiert. Die Wartezeit auf die Hauptstufe beträgt bei EG 2 - 4 jeweils 1/2 Jahr, bei EG 5 - 8 jeweils 1 Jahr und bei EG 9 - 11 jeweils 2 Jahre. Bei Umgruppierungen werden die Beschäftigten in der Regel in der Hauptstufe eingruppiert.

Zusatzstufen

Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.


Entgeltgruppe
Qualifikation
Handlungsspielraum
1
Auszubildende

2
Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, die durch eine zweckgerichtete Einarbeitung und Übung von bis zu vier Wochen erlernt werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich.
Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung im Einzelnen festgelegt sind.
3
Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder besondere Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als vier Wochen Dauer erworben werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich.
Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind.
4
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung 
oder durch eine abgeschlossene dreijährige fachfremde Berufsausbildung erworben werden, 
oder auf einem anderen Wege erworben wurden.
Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind.
5
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung 
oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erworben werden.
Sachbearbeitende Aufgaben und/oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend vorgegeben ist.
6
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung 
oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden.
Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und/oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend vorgegeben ist.
7
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden.
Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und/oder umfassende Facharbeiten innerhalb des Fachgebietes, deren Erledigung teilweise vorgegeben ist.
8
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung 
oder durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden.
Fachgebietsübergreifende Aufgabengebiete, deren Erledigung im Rahmen von bestimmten Richtlinien erfolgt.
9
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung
oder durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden.
Komplexe Aufgabengebiete im Rahmen von Richtlinien.
10
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben werden.
Aufgabenbereiche im Rahmen von allgemeinen Richtlinien.
11
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine entsprechende Fortbildung erworben werden.
Komplexe Aufgabenbereiche - teilweise nach allgemeinen Richtlinien.
12
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige fachspezifische Berufserfahrung 
oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung und Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind.
Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet.
13
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifische Berufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichen Aufgaben erforderlich sind.
Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet.

Quelle:

https://metall-tarif.info/tarifinformationen/eingruppierung/


Sachsen

Für die Zusatzstufen muss die Arbeitsaufgabe eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation (nur EG 1-3),
zusätzliche Qualifikation (nur EG 4-9), dispositive Aufgaben (nur EG 4-6), Anleitung und Führung (nur EG 7-8),
oder verantwortliche Anleitung und Führung mit Weisungsbefugnis (nur EG 10-12) vorliegen. 


Entgeltgruppe
Art / Umfang
Erledigung / Rahmen
Ausbildung
1
einfache Tätigkeit
fest
Einarbeitung, Übung bis 4 Wochen
2
Tätigkeit
weitgehend fest
systematisches Anlernen bis 6 Monaten
3
Tätigkeit
überwiegend fest
systematisches Anlernen über 6 Monaten
4
Tätigkeit
teilweise fest
2-jährige Berufsausbildung
5
Facharbeit
weitgehend fest
3-jährige Berufsausbildung
6
schwierige Facharbeit
überwiegend fest
3-jährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung
7
hochwertige Facharbeit
teilweise fest
3-jährige Berufsausbildung und entweder langjährige Berufserfahrung oder mehrjährige Berufserfahrung und eine 1-jährige Weiterbildung
8
Aufgabengebiet/hochwertigste Facharbeit
bestimmte Richtlinien und umfassende Verantwortung
3-jährige Berufsausbildung und 2-jährige Fachausbildung oder 3-jähriges Hochschulstudium
9
erweitertes Aufgabengebiet
überwiegend bestimmte Richtlinien
3-jährige Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und 2-jährige Fachausbildung oder 3-jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung
10
umfassendes Aufgabengebiet
teilweise bestimmte Richtlinien
4-jähriges Hochschulstudium
11
Aufgabenbereich
allgemeine Richtlinien
4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung
12
erweiterter Aufgabenbereich
teilweise allgemeine Richtlinien

4-jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung


Quelle: 

https://metall-tarif.info/tarifinformationen/eingruppierung/#sachsen


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