Ab dem Januar 2014 gelten verschiedene Änderungen in den Tarifverträgen unserer Mitarbeiter. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer Regelung, die ab dem 01. Juli 2014 eine Abschlagszahlung bereits am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats einräumt.
Um diesem Sachverhalt einheitlich gerecht zu werden, wird die Fälligkeit der Vergütung bereits ab Januar 2014 generell auf das Ende des Abrechnungsmonats vorverlegt. Da die Mitteilung über tatsächlich geleistete Arbeitszeiten und der darauf entfallenden Zuschläge durch den Kunden immer erst um den 5. des Folgemonats erfolgt, wird der Vorgang gesplittet. Immer im ersten Schritt wird für den laufenden Monat zukünftig ein fester Entgeltbestandteil in Form einer monatlichen "Basisabrechnung" ausgezahlt, die sich im Regelfall aus der Regelarbeitszeit für den jeweiligen Monat zzgl. fester Bestandteile wie Entsendungspauschalen etc. ergeben. Eine Korrektur der Werte auf Basis des endgültigen Zeitnachweises, inklusive Zuschlägen, Zulagen etc., erfolgt dann im Folgemonat, zeitgleich mit der nächsten "Basisabrechnung".
Kurzum: Ab dem neuen Jahr wird der Lohn immer am Monatsende gezahlt.