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Konsolidierte USt-VA senden

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Fabian Wolter


Zeitpunkt der Durchführung: Die konsolidierte USt-Voranmeldung wird immer zum 10. eines jeden Folgemonats an das Finanzamt übermittelt. Da eine Dauerfristverlängerung vorliegt, verschiebt sich diese Frist um einen Monat. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich dieser Stichtag auf den nächsten Werktag. 


Durchführende/Überprüfende Person: Annegret Hein

Vertretung bei Abwesenheit: Markus Fäller, Nadine Mattis



-> Vorab muss die letzte Buchung abgeglichen werden, ob diese auch in dem System zu sehen ist, von dem die USt-VA an das Finanzamt übermittelt wird. Damit soll ausgeschlossen werden, dass unvollständige Werte übermittelt werden.

--> Außerdem muss die gesendete Steuer des Monats geprüft werden, der schon einen Monat zuvor übermittelt wurde. Daraus werden eventuell notwendige Korrektur-Sendungen ersichtlich.


• Rechnungswesen der ARTS Holding SE öffnen

• Auswertung/Finanzbuchführung/Konsolidierung/Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung

• Zeitraum mit „OK“ bestätigen

• Meldung mit „Nein“ schließen:

• USt-Werte der jeweiligen Unternehmen in folgender Liste eintragen:

\\aero\ARTS Holding Buchhaltung\ARTS-Holding-SE_USt-Zahlungen-Organschaft_2016.xlsx• Druckeinstellungen: Werteblatt und Formular + Verprobung + mit Einzelnachweisen

• Prüfliste drucken

• rechte Maustaste/UStVA-Verprobung im eigenen Fenster öffnen

• Datenübermittlung DATEV-RZ starten/OK/OK

• Datenübermittlungsprotokoll ausgeben


--> Datum der Anmeldung und Zahlung in der Übersichtstabelle ergänzen

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Ignorer