APOSTILLE- wer kennt sie nicht ?!
Genau so spannend wie der Titel dieses Artikels, ist auch der Weg Ihrer Beantragung. Dieser Artikel soll als Leitfaden dienen, gesetzt dem Fall jemand muss eine Apostille beantragen.
1. Begriff
Bei einer Apostille (griech.-neulateinisch) handelt es sich um eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.
Um eine Urkunde (wie etwa ein Handelsregisterauszug), im Ausland vorzulegen, bedarf es oftmals bestimmter Beglaubigungen. Das Siegel einer Behörde ist hier meist nicht ausreichend. Die Apostille ist eine Art "Vorbeglaubigung" mit welcher die Echtheit der Unterschrift des Urkundenunterzeichners sowie auch die Echtheit des Dienstsiegelabdrucks geprüft und bestätigt wird.
2. Verfahren
Der Weg zur Apostille ist kein "leichter", denn er ist mit nicht wenigen Behördengängen verbunden.
Zunächst muss ein beglaubigter Handelsregisterauszug beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) eingeholt werden.
Im Anschluss daran, muss mit dem neu erworbenen HR-Auszug dem Landgericht ein Besuch abgestattet werden. Dort wird in einer gesonderten Geschäftstselle die Apostille erteilt. Wichtig hierbei ist, dass die Erteilung der Apostille lediglich auf Antrag erfolgt. Dieser muss vom Antragssteller, in unserem Fall im Namen einer der Töchtergesellschaften, gestellt werden.
Den Antrag kann man unter folgenden Link abrufen: Antrag-Apostille