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Bildungsurlaub

Allgemeines

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird auch oft Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.(vgl. Wikipedia "Bildungsurlaub")

Mangels eines Bundesbildungsurlaubsgesetzes müssen die Bundesländer Bildungsurlaubsansprüche von Arbeitnehmern durch Gesetz regeln. Alle Bundesländer außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben ein solches Bildungsurlaubsgesetz erlassen.

Fazit: Da unsere Mitarbeiter in Dresden/ Sachsen angestellt werden, existiert grundsätzlich kein anwendbares Bildungsurlaubsgesetz.

Aber: Die meisten unserer Mitarbeiter sind in den Bundesländern Hamburg, Bremen, und Niedersachsen eingesetzt. Daher sind möglicherweise ist die entsprechenden Länder- Bildungsurlaubsgesetze auf diese Mitarbeiter anwendbar. Voraussetzung ist dann, dass das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter seinen Schwerpunkt im jeweiligen Bundesland hat, vgl. § 2 HmbBUG, § 2 I Nr. 1 BremBUG.

Bei Mitarbeitern die über längere Zeit und ausschließlich in Hamburg/ Bremen/ Niedersachsen tätig sind, ist davon auszugehen, dass der Schwerpunkt ihres Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Bundesland liegt und sie Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes haben.

Voraussetzungen

Um den ARTS-Mitarbeitern die persönliche und fachliche Weiterentwicklung zu erleichtern, wird ihnen daher unter folgenden Voraussetzungen Bildungsurlaub gewährt:

  • Erstmaliges Entstehen des Anspruchs nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
  • Grds. Anspruch auf 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres
  • Für nachweislich anerkannte Bildungsveranstaltungen
  • Der Arbeitgeber soll so früh wie möglich, in der Regel 4 Wochen vor Beginn der Freistellung vom Arbeitnehmer informiert werden
  • Ablehnung aufgrund zwingender betrieblicher Belange oder Urlaubswünschen „vorrangiger“ Arbeitnehmer möglich
  • Die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung ist vom AN nachzuweisen
  • Doppelansprüche sind ausgeschlossen (wenn der AN bereits bei seinem vorherigen AG innerhalb des Jahreszeitraumes Bildungsurlaub genossen hat)
  • Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen sind dem AN fortzuzahlen (anteilige Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich)

Vorgehen

Auf Nachfrage erhält der jeweilige, an Bildungsurlaub interessierte Mitarbeiter unsere interne Bildungsurlaub-Richtlinie zusammen mit dem Antrag auf Bildungsurlaub als PDF bzw. Ausdruck zugesandt. (Beide Dokumente befinden sich unter \\aero\Personal Management\Hilfe\Vorlagen Formulare\Bildungsurlaub)

Sofern keine der oben genannten Gründe dagegen stehen, kann der Bildungsurlaub dann genehmigt werden.

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Peggy Wildner
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Bitte nach Möglichkeit den Ordner zur PDF korrigieren, dieser ist nicht korrekt. Danke :-)

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Ronald Scharf
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Danke für den Hinweis Peggy, der Pfad wurde aktualisiert. 

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Peggy Wildner
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Danke

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