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Dienstanweisung Handhabung Arbeitszeitkonto, Abrechnung Urlaubsvergütung, Urlaubsabgeltung

Adressatenkreis: Buchhaltung / HR-Consulting / Projektmitarbeiter der ARTS Experts GmbH

 

Handhabung Arbeitszeitkonto

1.     Die Handhabung des Arbeitszeitkontos (AZK) richtet sich nach §§ 4.3 bis 4.6 MTV BAP.

2.     Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) wird zugrunde gelegt (diese ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. der jeweils gültigen Einsatzanweisung = monatliche Durchschnittsarbeitszeit).

3.     Über die IRMAZ hinaus geleistete Arbeitszeit wird als Plusstunde in das AZK gebucht.

4.     Die Buchung erfolgt als Zeiteinheit zum aktuellen Grundlohnwert gemäß BAP-Lohntabelle.

5.     Alle Werte oberhalb des Grundlohns (Branchenzuschlag, Einsatzzuschlag, übertarifliche Zulagen) werden im jeweiligen Leistungsmonat ausgezahlt.

6.     Wird die IRMAZ unterschritten, werden entsprechend Minusstunden im AZK gebucht. Dies gilt auch in Nichteinsatzzeiten! Die nicht geleistete Arbeitszeit wird dann zum jeweils gültigen BAP-Grundlohn vergütet.

7.     Das Arbeitszeitkonto wird grundsätzlich bis 150 Plusstunden gefüllt. Eine Auszahlung von Plusstunden ist soll laut MTV BAP grundsätzlich durch Freizeitentnahme erfolgen, z.B. bei Minusstunden oder Freizeitbegehren des MA).

a.     In Nicht-Einsatz-Zeiten soll mit dem MA eine Vereinbarung über Freizeitentnahme getroffen werden, hierfür genügt eine Abstimmung per E-Mail.

b.     In Einsatz-Zeiten ist aus wirtschaftlichen Gründen ggfs. die finanzielle Abgeltung der Freizeitentnahme vorzuziehen!

8.     Das AZK wird einmal jährlich im Dezember (Basisabrechnung November) zum Stichtag (Stand des AZK) 30. November ausgeglichen;

a.     Minusstunden werden gestrichen;

b.     Nach Möglichkeit wird mit dem Mitarbeiter eine finanzielle Abgeltung der Plusstunden vereinbart, da eine „Zwangs-Einsatzpause“ wirtschaftlich ungünstig ist.

9.     Sollte bei einer LAK der kontinuierliche, über den monatlichen Arbeitstagschwankungen hinausgehende Aufbau von Minusstunden festgestellt werden, ist das HR zu informieren.

 

Urlaubsvergütung/Urlaubsabgeltung:

Höhe Abgeltungsanspruch:

1.     Die Urlaubsvergütung bzw. die Urlaubsabgeltung richten sich nach § 13.3 MTV BAP

2.     Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Urlaubs zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich aus

a.     Bruttovergütung (ohne Mehrarbeitszuschläge) für die vertraglich vereinbarte IRMAZ (z.B. 151,67 h/Monat)

b.     Summe aller Zuschläge (ohne Branchenzuschlag/Einsatzzuschlag/Mehrarbeit) für die über die IRMAZ hinaus tatsächlich geleistete Arbeitszeit

 

Anzahl Urlaubstage:

1.     gemäß § 11.2 MTV BAP Urlaubsanspruch nur anteilig.

2.     Ausnahmeregelung in Abstimmung mit HR Consulting möglich (Einzelfälle)

3.     Bei Beendigung des AV in der 2. Jahreshälfte (und nach Erreichen der Wartezeit) jedoch mindestens 20 Tage Urlaub gewähren/abgelten (=gesetzlicher Mindesturlaub/Achtung bei Teilzeitbeschäftigten)

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