ARTS Compliance-Richtlinie
Die ARTS-Gruppe sieht sich verpflichtet, ethische Standards einzuhalten. Die Gesetzes- und Regeltreue ist für ein nachhaltiges geschäftliches Handeln unverzichtbar und für uns selbstverständlich. Eine wertegeprägte Unternehmenskultur ist nicht nur der Anspruch an uns selbst, sondern auch der unserer Umwelt.Ein regelkonformes Verhalten von ARTS obliegt der Verantwortung aller unserer Mitarbeiter. Jeder ARTS’ler muss dazu beitragen, diesen Zustand zu sichern. Aus diesem Grund wird bei ARTS eine offene Kultur gelebt, in der jeder seine Bedenken frei äußern, Fragen stellen und auf mögliche Verstöße hinweisen kann. Sollten sich Verdachtsmeldungen als unbedenklich erweisen, hat kein Mitarbeiter, sofern er die Meldung ohne böswillige Absicht vorgebracht hat, mit evtl. negativen Konsequenzen zu rechnen. Die Einhaltung von Regeln kann nur sichergestellt werden, wenn allen Akteuren diese auch bekannt sind. Zu diesem Zwecke finden sich im vorliegenden Dokument die ARTS Compliance Richtlinien.
I. Definition Compliance – Was verstehen wir unter Compliance?
Unter dem Begriff „Compliance“ sind zahlreiche Definitionen zu finden. Die Kernaussage des Begriffs ist jedoch die Einhaltung von Regeln z.B. Gesetzen, Richtlinien, Verträgen, interne Regelungen usw. (Compliance [kəmˈplaɪəns], englisch für Einhaltung, Befolgung). Hierzu zählen jedoch nicht nur schriftlich fixierte Regelungen sondern auch Wertvorstellungen, Moral und Ethik. Rechtsverstöße finden immer wieder, unabhängig davon welchen Bereich sie betreffen, großes Interesse in der Öffentlichkeit. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, wie allein das Image eines Unternehmens bei Bekanntwerden des Fehlverhaltens sinkt. Jedoch können Compliance-Verstöße weitere erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen wie z.B. Bußgelder, strafrechtliche Folgen, Vergabesperren, einstweilige Verfügungen, Eingreifen von Aufsichtsbehörden, Schadenersatzforderungen, Unternehmenskrisen etc., und dadurch bedingt können sie auch unsere Arbeitsplätze gefährden.
II. Vermeidung von Compliance-Verstößen bei ARTS
Als international tätiges und wachsendes Unternehmen sind wir ständig verschiedenen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es wichtig diese rechtzeitig zu erkennen, um aktiv entgegenzusteuern.
1. Allgemeines Verhalten und Gleichbehandlung
Das Auftreten und Verhalten gegenüber Dritten ist für ARTS ein wichtiger Bestandteil unseres professionellen Auftretens und gilt auch für den Umgang miteinander. Unser Grundsatz
"Behandle andere so, wie DU auch behandelt werden möchtest" ist Leitlinie für unser Handeln.
a. Allgemeines Verhalten
Der Umgang miteinander soll von Offenheit, Toleranz, Fairness, Respekt, Höflichkeit und Vertrauen geprägt sein. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, ein angenehmes, faires und kollegiales Arbeitsumfeld zu schaffen. Jegliche Form von Mobbing oder Belästigung ist untersagt.
b. Gleichbehandlung
ARTS legt besonders Wert darauf, dass sich jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit auf die Einhaltung unserer Werte verlassen kann! Insbesondere Vielfalt sichert den langfristigen Erfolg von ARTS, weshalb niemand aufgrund von:
- Abstammung, Nationalität und Herkunft
- Religion und Weltanschauung
- Geschlecht und sexueller Orientierung
- Behinderung oder
- Alter
diskriminiert wird.
c. Ansprechpartner
Sollten dennoch Konfliktfälle auftreten ist es wichtig, diese rechtzeitig anzugehen und gemeinsam aktiv zu bewältigen. Für Hilfe und Unterstützung stehen unsere Vertrauenspersonen als Ansprechpartner bereit. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich und falls gewünscht, anonym behandelt.
Claudia Menke
claudia.menke@arts.eu | +49 173 72 26 36 2
Claudia Menke
claudia.menke@arts.eu | +49 173 72 26 36 2
Maria Rascher
maria.rascher@arts.eu | +49 173 19 85 95 0
maria.rascher@arts.eu | +49 173 19 85 95 0
Zusammenfassend:
- Mobbing oder Belästigungen werden nicht toleriert.
- Keine diskriminierende Äußerungen oder Verhaltensweisen!
- Im Konfliktfall an die Vertrauensperson wenden.
2. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen der Vertraulichkeit ist ebenfalls für die geschäftlichen Aktivitäten von ARTS vorauszusetzen.
a. Datenschutz
Aus diesem Grund soll jedem ARTS’ler bewusst sein, dass:
- bei der Erhebung und/oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden müssen;
- die Erhebung und/oder Verarbeitung von personenbezogen Daten immer zweckgebunden sein muss;
- der Betroffene über die Erhebung und/oder Verarbeitung informiert werden muss.
ARTS stellt durch organisatorische und technische Maßnahmen sicher, dass kein unberechtigter Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, Verlust, Veränderung oder Zerstörung möglich ist. Es obliegt jedem ARTS’ler, seinen Arbeitsplatz so zu organisieren, dass kein unberechtigter Zugriff erfolgen kann. Unterlagen mit sensiblen Daten müssen sicher (z.B. abschließbarer Schrank o.ä.) aufbewahrt werden. Der Computer ist beim Verlassen des Arbeitsplatzes immer zu sperren. Persönliche und/oder vertrauliche Daten, die nach Ablauf der gesetzlichen oder prozessbezogenen Fristen nicht mehr für die Tätigkeit von ARTS benötigt werden, müssen gelöscht und/oder vernichtet werden.
b. Vertraulichkeit
Wir legen Wert auf Diskretion! Aus diesem Grund sind alle Unterlagen, die empfindliche Daten beinhalten, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, welche ARTS, Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner betreffen. Hierzu zählen grundsätzlich alle Inhalte, die nicht öffentlich zugänglich sind.Jeder ARTS’ler unterliegt der arbeitsvertraglichen Schweigepflicht und hat dafür zu sorgen, dass keine vertraulichen Informationen unbefugten Dritten offengelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß während Einsätzen in Kundenbetrieben.
c. Quellen/Ansprechpartner
Bei Fragen und Anregungen stehen unser Datenschutzkoordinator sowie unser Datenschutzbeauftragter bereit.
Datenschutzkoordinator: Markus Fäller
markus.faeller@arts.eu | +49 (351) 795 808 -10
Datenschutzbeauftragter: Otto Maurer
hallo@ottomaurer.de | +49 162 26 66 076
Ergänzend sind die betriebliche Datenschutzrichtlinie, die Social Media Guideline sowie die Handlungsempfehlung bei Gestaltung von Webauftritten von ARTS zu beachten.
Zusammenfassend:
- Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
- Alle Unterlagen mit sensiblen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahren.
- Computer beim Verlassen des Arbeitsplatzes immer sperren.
- Daten nach Fristablauf löschen/vernichten!
3. Korruption
In den Medien finden sich fast täglich Nachrichten zu Korruptionsfällen. Ein Verstoß kann nicht nur zu immensen materiellen Schäden führen, sondern beeinträchtigt auch langfristig die Geschäftsbeziehungen.
a. Allgemeines
Unter dem Begriff Korruption wird insbesondere
- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen und/oder Zuwendungen (Bestechung) und
- die Annahme von Vorteilen und/oder Zuwendungen (Bestechlichkeit)
die zur Verhaltensbeeinflussung geeignet sind, verstanden. Unseren Mitarbeitern ist es nicht gestattet, Zuwendungen anzunehmen oder anzubieten, um jemandes Verhalten oder Entscheidung zu beeinflussen und dadurch einen Vorteil zu erlangen. Ein solches sittenwidriges Verhalten ist weder im Geschäftsbetrieb von ARTS noch im privaten Bereich unserer Mitarbeiter akzeptabel.Aufgrund von geschäftlichen Gepflogenheiten oder aus Gründen der Höflichkeit und Sitte können aber unter Umständen Zuwendungen gemacht oder angenommen werden, ohne dass dies einen Korruptionsfall darstellt.
b. Annahme und Gewährung von Zuwendungen
Im Geschäftsleben werden häufig zwischen Kunden, Zulieferern oder anderen Partnern Aufmerksamkeiten gewährt, um die gegenseitige Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Hierunter sind insbesondere:
- Geld oder Gutscheine,
- Sachgeschenke,
- Einladungen (Essen, Veranstaltungen etc.),
- Rabatte oder Vergünstigungen,
- persönliche Dienste oder Gefälligkeiten
zu verstehen.
c. Grundsatz
Zuwendungen dürfen niemals geschäftliche Entscheidungen beeinflussen oder den Eindruck der Einflussnahme erwecken. Dies gilt nicht nur für die Gewährung solcher Zuwendungen sondern auch für die Annahme.
d. Ausnahmen
i. Unbeachtlichkeit
Unbeachtliche Zuwendung sind ggfs. möglich, sofern sie nicht den Rahmen „des Üblichen“ überschreiten und freiwillig gewährt werden. Der Wert der Zuwendung ist ein wichtiges Indiz für die Bewertung ob eine Zuwendung „üblich“ ist. Die steuerliche Freigrenze für Zuwendungen liegt derzeit bei 35 € pro beschenkter Person pro Jahr. Dies gilt jedoch lediglich als Orientierungswert. Auch eine Zuwendung unter diesem Wert kann mit der Erwartung an eine Gegenleistung verbunden sein, während Zuwendungen mit einem höheren Wert nicht zwingend unter den Tatbestand der Korruption fallen müssen. So z.B. wenn es sich um ein Essen mit anspruchsvollen Kunden oder Geschäftspartnern handelt. Denn Geschäftsessen mit solchen Personen finden üblicherweise nicht beim Imbiss statt. In diesem Fall wäre die steuerliche Grenze der Unbeachtlichkeit überschritten, da solche Geschäftsessen jedoch im Geschäftsleben üblich sind, läge kein Compliance-Verstoß vor.
ii. Kulturelle Eigenarten
Das Ablehnen von Zuwendungen kann in bestimmten Kulturkreisen als unhöflich betrachtet werden, weshalb die Annahme unter Umständen gestattet werden kann. Hierbei sind die kulturellen Besonderheiten wie Bräuche und Traditionen zu berücksichtigen.
iii. Werbegeschenke
Die Ausgabe oder Annahme von Werbegeschenken (Kalender, Kugelschreiber, Tassen o.ä.) sind Werbemaßnahmen, die in der Regel nicht dazu geeignet sind, direkten Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen zu nehmen. Sie dienen lediglich dazu, positiv im Gedächtnis zu bleiben und den Wiedererkennungswert zu steigern (siehe auch i. Unbeachtlichkeit).
e. Umgang mit Zuwendungen / Abwicklung von Zuwendungen
i. Prüfung
Man sollte sich immer zunächst die Frage stellen, ob eine Gegenleistung o.ä. erwartet wird oder solch ein Eindruck entstehen könnte. Somit sollte man sich vorab immer die Fragen stellen, ob
- die Zuwendung als unangemessen oder teuer angesehen werden kann?
- die Zuwendung auch an Familienmitglieder / Angehörige gerichtet ist?
- die Zuwendung mit einer Gegenleistung verbunden ist?
- aktuelle Vertragsverhandlungen, Ausschreibungen o.ä. mit dieser Person laufen?
- Geschäfts- oder Wettbewerbsvorteile erzielt werden können?
Wenn auch nur eine Frage mit „Ja“ beantwortet wird, besteht ein erhöhtes Risiko und die Annahme oder Gewährung ist zuvor mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Ansprechpartner abzustimmen.
ii. Meldung
Grundsätzlich gilt: Lieber ein Zuwendungsangebot dankend ablehnen und ggf. auf Alternativen wie bspw. auf Spenden an gemeinnützige Organisationen verweisen.
Jeder Mitarbeiter hat den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen seinem Vorgesetzten offenzulegen und zu dokumentieren.
Jeder ARTS’ler soll sich darüber bewusst sein, dass Verstöße neben den strafrechtlichen Konsequenzen, auch schwerwiegende arbeitsrechtliche- und zusätzlich zivilrechtliche Folgen haben können.
f. Ansprechpartner
Bei Bedenken oder Zweifel kann und soll jederzeit der eigene Vorgesetzte (bei ARTS) oder die Rechtsabteilung informiert werden.
Gerald Unger
Gerald.unger@arts.eu | +49 (351) 795 808 -11
Gerald.unger@arts.eu | +49 (351) 795 808 -11
Zusammenfassend
Keine Annahme oder Gewährung von Zuwendungen, die Entscheidungen beeinflussen können oder den Eindruck der Einflussnahme entstehen lassen!
Orientierungswert 35 € pro Person im Jahr.
Zuwendung darf nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein!
Im Zweifel lieber dankend ablehnen
III. Allgemeine Ansprechpartner
1. Arbeitsschutz/sicherheitsbeauftragter
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Claudia Rosenberg https://arts.network/web?#id=49016&action=715&model=res.partner&view_type=form&menu_id=537
2. Steuerbertung
Assig Warttinger Trapp
https://arts.network/web?#id=1598&action=715&model=res.partner&view_type=form&menu_id=537
https://arts.network/web?#id=1598&action=715&model=res.partner&view_type=form&menu_id=537
3. externe Rechtsberatung
AMETHYST RECHTSANWÄLTE
4. DGUV
ESD Elektro-Service Dresden
Aktualisiert von Maria Winter am 13.04.2023