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Handlungsanweisung - "Erste Hilfe"

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Anne-Kristin Heil

La question est close pour la raison suivante : pas pertinent ou obsolète

par
Claudia Menke
le 12/09/2024 09:53:12

Zur Kenntnis für alle Mitarbeiter!

Im Zusammenhang der Ersten Hilfe und dem Transport kam die Frage auf, wie leicht verletzte Mitarbeiter (z. B. Prellung, umgeknickter Fuß, etc.) versichert zum Durchgangsarzt transportiert werden können. In diesem Fall greift die folgende Handlungsanweisung von Gerald für die gesamte ARTS-Gruppe:

  1. Im Zweifelsfall über die Schwere der Verletzung ist der Rettungsdienst zu rufen.

  2. Bei offensichtlich leichten Verletzungen ist ein Taxi auf Firmenkosten zu rufen, welches den Mitarbeiter direkt zum zuständigen Durchgangsarzt transportiert.

  3. Eine Begleitperson kann je nach Situation mitfahren.

  4. Ein Transport durch Angehörige im Privat-PKW oder durch Mitarbeiter im Firmen-PKW findet nicht statt.

Durch diese eindeutige Anweisung durch den Arbeitgeber besteht Versicherungsschutz für den Transport im Taxi. Diese Anweisung gilt für ALLE.

Solltet ihr Fragen zu diesem Thema haben oder euch in einer Situation mit einer verletzten Person unschlüssig sein, könnt ihr auf unsere Ersthelfer zugehen.

Ansprechpartner in DD Kurzwahl "911":

- Martin Sicker

- Nadine Mattis  

- Susanne Ackermann

- Manuela Schwäbe


Ansprechpartner HH:

- Vanessa Keßler


Ansprechpartner MUC:
- Simone Schöttner

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Manuela Schwäbe
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Hi Anne, in den anderen NL gibt doch auch Ersthelfer, oder? Diese sollten mit hier erwähnt werden ;-) Danke & LG Manu

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